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Europa

Hat Europa oder Deutschland eine „echte“ Gewaltenteilung?

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
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Thomas WahlDonnerstag, 25.04.2019

Ich frage mich schon hin und wieder, ob es gut ist, wie oft und nachhaltig der Europäische Gerichtshof oder etwa das Bundesverfassungsgericht im Namen des Volkes in Entscheidungen demokratisch gewählter Gremien oder der Exekutive eingreift. Auch der Historiker Michael Wolffsohn stellt sich die Frage, ob die Gewaltenteilung ausgewogen ist.

Alexander Hamilton, einer der amerikanischen Gründungsväter, legte 1788 den Grundstein dafür, dass die Judikative, als aus seiner Sicht schwächste Gewalt

.... die tonangebende, das normativ letzte Wort fällende, weltlich-quasigöttliche wurde. Nicht der demokratische Faktor dominiert, sondern der rechtstechnokratische. Es entscheidet zum Beispiel der amerikanische Supreme Court oder das deutsche Bundesverfassungsgericht. Zwar bestimmt der Demos das Parlament und dieses in der parlamentarischen Demokratie die Regierung. Aber im Rechtswesen hat das Volk – durchaus gewollt – wenig bis nichts zu bestellen.“

Status und Auswahlverfahren der entsprechenden Richter führt dann dazu, dass unsere westlichen Gesellschaften ein „Mischsystem aus Demokratie und Aristokratie darstellen“. Die hoffentlich „Besten“ bekommen unverhältnismäßig viel Entscheidungsmacht. Ob diese Lücke in der eigentlich gewollten Souveränität des Volkes eine letztendlich gute Lösung ist?  Zumal sich oft Urteile zu einer Gegebenheit gegenseitig widersprechen und die „Reinheit“ der Rechtslogik immer mal gegen die Sachlogik steht?

Der Artikel bietet keine Lösung aber Stoff zum Nachdenken und Diskutieren. Oder um mit Wolffsohn zu sprechen: „Unser Rechtswesen bedarf der Säkularisierung, zumindest der Entmystifizierung.“

Hat Europa oder Deutschland eine „echte“ Gewaltenteilung?

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Kommentare 1
  1. Frederik Fischer
    Frederik Fischer · vor mehr als 5 Jahre

    Das Argument ist schlüssig, aber greift in Deutschland nicht wirklich. Es ist zumindest in einigen Teilbereichen (wie der Netzpolitik) doch viel eher so, dass die Gerichte im Nachhinein Gesetze so zurechtstutzen, bzw. auslegen, wie es im Sinne des Souveräns ist (im Gegensatz zu den Interessen von Lobbygruppen) und damit der Demokratie helfen (s. Leistungsschutzrecht, Netzwerkdurchsetzungsgesetz). Im Moment geht hierzulande die größere Bedrohung für die Demokratie von Politikern aus, die unfähig sind, schlüssige Antworten auf existenzielle Herausforderungen zu finden.

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