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Jahrgang 1986, hat Film und Filmwissenschaft am Bard College in New York studiert und schreibt als freie Journalistin unter anderem für die FAZ, FAS, ZEIT Online, Krautreporter und Monopol. 2014 gründete sie das BLOCK Magazin (www.block-magazin.de), das sie seitdem herausgibt. 2017 erschien ihr erster Roman "Blaupause" beim Hanser Verlag. Sie lebt und arbeitet in Berlin.
Absurderweise erschien dieser Text auf Zeit Online beinahe zeitgleich mit dem Artikel von Sabine Rückert über das Sexualstrafrecht, in dem es vor Vergewaltigungsmythen, Täter-Opfer-Umkehr und Relativierungen nur so wimmelte. Nun gut, manche Entscheidungen werden auf immer das Geheimnis der Redaktionen bleiben (dass Symbolbilder für sexuelle Gewalt immer schwarz-weiß und verschwommen sein müssen, werde ich auch nie verstehen, aber das nur am Rande).
Jana H. war im Mai diesen Jahres mit der Deutschen Bahn unterwegs – ungefähr 400 Kilometer hat sie zurückgelegt. Sie beschreibt den Horror, zwischen betrunkenen, männlichen Fußballfans eingequetscht zu sein und nicht wegzukönnen, angetatscht und beleidigt zu werden. Dieser Horror ist ein alltäglicher für viele Frauen – in der U-Bahn, auf dem Oktoberfest, eigentlich auf jeder Art von Volksfest wird man damit konfrontiert. Aber diese Lebensrealität ist eben nur für eine Hälfte der Bevölkerung fassbar, weswegen es wichtig ist, diesen Alltag immer wieder zu beschreiben. Und Jana H. macht das gut. Außerdem macht sie noch etwas: Sie geht zum Schaffner und zur Bundespolizei, und sie beschwert sich.
So läuft das ab: „Ohne eindeutige Identifizierung können wir nichts machen", sagt der Bundespolizist, „außerdem sind wir in der Unterzahl, es wäre besser, die Männer nicht zu provozieren." Und später: „Die Landespolizei sei wieder abgezogen, sagt der Schaffner. Der Einsatzleiter hätte sich entschlossen, nicht einzugreifen, die Situation im Bordbistro sei für seine Truppe zu gefährlich gewesen."
Sowohl die Bundes- als auch die Landespolizei kapitulieren also vor einer Horde besoffener Fußballfans, aber wenn eine Frau sich nicht unter Einsatz ihres Lebens gegen Übergriffe wehrt, kann es nach geltendem Recht nicht als sexuelle Gewalt gelten. Ach Schland, du machst mich traurig.
Quelle: Jana H. Bild: Pixx / Photocase zeit.de
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