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Zeit und Geschichte

Radikaler Pluralismus oder Parteiverbot - eine Sicht vor 30 Jahren

Thomas Wahl
Dr. Phil, Dipl. Ing.
Zum Kurator'innen-Profil
Thomas WahlMontag, 01.07.2019

Heute wird erbittert über den Umgang mit den rechten Populisten gestritten, insbesondere das Verhalten zur AfD. Wenn es wirklich Nazis bzw. deren Wiedergänger sind, müßte man die Partei eigentlich verbieten.  Unsere Verfassung ermöglicht grundsätzlich ein Parteienverbot und dieses wurde als Instrument des „Kalten Krieges“ auch angewendet, gegen Links. Es lohnt vielleicht ein Blick zurück auf frühere Diskussionen. Im Merkur schrieb vor 30 Jahren Horst Meier:

Mit der Bindung (partei)politischer Aktivitäten an die Legitimität einer für sakrosankt erklärten fdGO wird die Lern- und Innovationsfähigkeit einer Gesell- schaft potentiell stillgelegt. Eine für politische Evolutionsprozesse offene Verfassung, in deren Rahmen alle gesellschaftlichen Kräfte ungehemmt und im Medium freier Kommunikation darüber streiten, wohin sie wollen, kann dagegen nur als Inbegriff einer prozeduralen Ordnung der Freiheit gedacht werden. Sie allein kann die Verfassung eines radikalen Reformismus, einer permanenten »legalen Revolution« sein, die den Namen kollektiver Selbstregierung, das heißt Volkssou- veränität verdient. Was auch immer ein so verstandenes Verhältnis von Verfassung und Politik im einzelnen ausmachen mag: Parteiverbote im Namen einer fdGO gehören gewiß nicht dazu. 



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